Ein IT-Rebell wehrt sich gegen Website-Sperren
Der Init7-Gründer Fredy Künzler kämpft mit seiner Firma wieder einmal vor Gericht. Dieses Mal wehrt er sich gegen Netzsperren, die ihm Staatsanwaltschaften aus der Westschweiz aufdrücken wollen.
«Das sind Höseler!» ruft Fredy Künzler durch das Sitzungszimmer. Und er meint damit niemand geringeres als die CEOs der beiden grössten Schweizer Internetanbieter: Christoph Aeschlimann und André Krause.
Als Angsthasen hat der Chef des Winterthurer Internetanbieters Init7 die CEOs von Swisscom und Sunrise auch in einem LinkedIn-Post bezeichnet. Denn beide Unternehmen, so Künzler, blockierten ohne eine Rechtsgrundlage Websites. Der Druck käme von westschweizer Staatsanwaltschaften, die das seit einigen Monaten von ihnen verlangten. Bereits vier Verfügungen hätten auch Künzlers Unternehmen erreicht, die letzte erst gestern.
Der Winterthurer Internetanbieter weigert sich jedoch, die Seiten zu sperren. Wegen Missachtens einer behördlichen Anordnung hat ihm die Staatsanwaltschaft eine Busse von 6000 Franken aufgedrückt. Künzler ficht sowohl die Verfügungen als auch die Busse mit seinen Anwälten Sylvain Métille, Marie-Laure Percassi und Simon Schlauri an, die Verfahren sind derzeit an unterschiedlichen Gerichten hängig.
Die Staatsanwaltschaften der Kantone Waadt und Wallis verlangen von den Anbietern eine sogenannte DNS-Sperre. DNS, oder das «Domain Name System», ist eine Art Telefonbuch des Internets. Vereinfacht erklärt: Geben wir in unserem Browser eine Adresse, etwa wnti.ch ein, schaut dieser bei einem «DNS-Resolver», also im Telefonbuch nach und findet die zu wnti.ch zugehörige Nummer, die IP-Adresse. Mit ihr kann er die Website auf dem Endgerät laden.
Die Strafverfolgungsbehörden forderten nun von den Internetanbietern, dass sie diese Abfragen blockieren. In einem Fall ging es dabei um die Website der «Grondements des Terres», einer Gruppe von militanten Umweltaktivist:innen. Sie war zuletzt durch die Verwüstung der Büros einer Freiburger Offshore-Firma aufgefallen (Watson berichtete), zu der sie sich bekannt hatte. Laut Simon Schlauri sei es im Umfeld einer Veranstaltung der Organisation zu einem Brandanschlag gekommen. Die Website selbst beinhalte aber keine Aufrufe zu Gewalt.
«Wir sehen anderswo, was passiert, wenn totalitäre Staaten die Telekommunikationsnetze steuern.»
Fredy Künzler, CEO Init7
Solche «Netzsperren» sind im Gesetz nur an zwei Stellen verankert: Bei Kinderpornografie über einen Artikel im Fernmeldegesetz und Online-Casinos, für die das Volk 2018 das neue Geldspielgesetz beschlossen hat. Für die aktuellen Fälle verwenden die Staatsanwaltschaften hingegen den Beschlagnahme-Paragrafen aus der Strafprozessordnung. «Auf der Grundlage der Rechtsprechung und der Rechtslehre ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass sie von Schweizer Internetprovidern verlangen kann, die Umwandlung zwischen der URL einer ausländischen Website und ihrer IP-Adresse in den DNS-Servern der Provider zu sperren», schreibt die Medienstelle der waadtländer Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Fachmagazins «Inside IT».
Die Beschlagnahme sei gedacht, um eine Tatwaffe oder Vermögenswerte sicherzustellen. «Aber sicher nicht für eine Netzsperre», sagt Künzlers Anwalt Simon Schlauri. Das Vorgehen schaffe gefährliche Präzedenzfälle. Gegenüber Init7 argumentierten die Staatsanwaltschaften bereits damit, dass andere Anbieter die Verfügungen ohne Murren umsetzten. Prekär ist für Schlauri auch die sofortige Vollstreckung einer solchen Anordnung. «Stellen Sie sich vor, ein Zeitungsartikel haut ein Unternehmen in die Pfanne, und der gewiefte Anwalt der Firma findet einen Grund, etwa Verleumdung, um das Medium anzuzeigen.» Plötzlich wäre die Website der Zeitung nicht mehr sichtbar, während die Journalisten noch herumrätselten, weshalb sie keine Aufrufe auf der Seite mehr erhielten.
Zudem, so Fredy Künzler, sei eine DNS-Sperre schlichtweg unwirksam. «Es ist, als würde ich eine Seite aus einem Telefonbuch herausreissen.» Aber der Endkunde könne einfach ein anderes zur Hand nehmen. Umwege gäbe es viele, und das Smartphone des Schreibenden liefert sogleich den Beweis: Über das Mobilfunknetz der Swisscom ist die Seite vom Safari-Browser aus problemlos erreichbar, obwohl der Anbieter die Sperre umgesetzt hat ‒ offenbar wegen lokaler Geräteeinstellungen.
Für den SP-Stadtparlamentarier ist das Vorgehen der Waadtländer «schlicht und einfach politische Zensur». Und man nimmt ihm das, ungeachtet des politischen Anliegens, sogar ab. Seit 20 Jahren finanziert Künzler mit seinem Unternehmen immer wieder aufwändige Gerichtsverfahren ‒ laut eigener Aussage mit einer sechsstelligen Summe pro Jahr. Er stritt mit der Swisscom, als diese in den Nullerjahren kleinere Konkurrenten mit überhöhten Margen auspresste. Er zerrte den «Ex-Monopolisten» erneut vor Gericht, als es darum ging, die letzten Meter des Glasfasernetzes allen Anbietern zugänglich zu machen. Und auch dem Nachrichtendienst des Bundes verweigerte Künzler schon den Gehorsam, als dieser seine Internet-Überwachung ausweiten wollte.
Und die Grossen? Sunrise schreibt auf Anfrage, nach «Wir gehen aufgrund der Schweizer Rechtsprechung davon aus, dass Verfügungen von Staatsanwaltschaften im genannten Zusammenhang rechtens sind.» Nach interner Prüfung setzte man diese um. Genau wie die Swisscom, wie es in einer Auskunft der Medienstelle heisst. Ob der Konzern die Rechtslage anders beurteile und weshalb es die Verfügungen nicht anfechte, beantwortete die Medienstelle nicht.
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Wie die meisten Journalist:innen in Winterthur studierte auch Tizian an der ZHAW. Anders als die meisten aber begann er in der Kommunikation, bevor ihn der Journalismus rief. Nach fünf Jahren bei Zuriga startete Tizian bei der Andelfinger Zeitung in den Lokaljournalismus.
Doch bereits nach zweieinhalb Jahren zog es ihn weiter. Allerdings nicht, weil er die Passion für die journalistische Paradedisziplin verloren hatte, im Gegenteil. Als Mitgründer und Chefredakteur von WNTI, macht er jetzt das, was "Winti Chinde" am besten können – über ihre Stadt erzählen.